Beiträge von Marc Laukemann:
Du bist im Onlinemarketing-Bereich innerhalb der EU tätig und arbeitest mit personenbezogenen Daten? Dann solltest Du jetzt ganz genau aufpassen, denn ab dem 25.05.2018 werden die Daumenschrauben deutlich enger gezogen.
Das Thema der Nutzung der geschützten Marken oder unter Unternehmensbezeichnungen von Konkurrenten als Keywords für die eigene GoogleAdwords-Kampagne ist eigentlich schon ein alter Hut. Oder etwa doch nicht?
Alles könnte so einfach sein. Du hast ein neues Unternehmen gegründet und willst jetzt auch online voll durchstarten. Einen wohlklingenden Namen für Dein Unternehmen hast Du auch schon. Nach langem Suchen findest Du auch die dazu passende Domain.
Anknüpfend an meinen letzten Artikel, der die inneren Werte einer Webseite behandelt hat, geht es im heutigen um die äußeren Werte. Konkret um die zumindest äußerlich rechtssichere Gestaltung einer Webseite.