Disclaimer

Der Begriff Disclaimer (von to disclaim) stammt aus dem englischen Sprachraum und bedeutet, dass etwas abgestritten oder in Abrede gestellt wird. Ein Disclaimer kommt auf Websites zum Einsatz, um sich von den Inhalten externer Hyperlinks zu distanzieren. Der rechtliche Status von Disclaimern auf Websites ist umstritten. Disclaimer werden auch in E-Mails verwendet, um auf die Vertraulichkeit der darin enthaltenen Informationen hinzuweisen. Das Kopieren und Weiterleiten von Inhalten in Emails wird somit untersagt. Der rechtliche Status von Email-Disclaimern ist ebenfalls umstritten.

Allgemeine Informationen

Setzt ein Website-Inhaber einen Link zu einer externen Ressource, ist dies in den meisten Fällen als Empfehlung oder Quellenangabe zu verstehen. Da der Website-Inhaber aber nicht verantwortlich für die Verwaltung der Inhalte der verlinkten Ressource ist, stellt sich für ihn das Problem, dass diese sich ändern können. Wenn die Inhalte sich verändern und der Link zu ihnen besteht aber noch, kann es für den Website-Inhaber sinnvoll sein, sich von diesen Inhalten zu distanzieren.

Rechtlicher Hintergrund

Der Hintergrund für diese Praxis ist ein Urteil des Landgerichts Hamburg, bei dem entschieden wurde, dass der Website-Inhaber in bestimmten Maß haftbar ist für die verlinkten Quellen. [1] Allerdings bildet dieses Urteil keine allgemeine Grundlage für die im Internet üblich Praxis des Verlinkens von Inhalten, denn es bezieht sich in erster Linie auf verletzte Persönlichkeitsrechte – Hyperlinks wurden in diesem Kontext gesetzt, um Aussagen über eine Person zu machen.

Rechtswissenschaftler sind sich unklar darüber, inwiefern die Angabe dieses Urteils bei einem Disclaimer sinnvoll ist. Dennoch kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, auf die Haftung von verlinkten Quellen hinzuweisen, da der Website-Inhaber nicht verantwortlich für die dort erstellten Inhalte ist. Insbesondere dann, wenn diese sich verändern. Deshalb sollten Disclaimer auf bestimmte Weise formuliert sein.

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Funktionsarten

Ein Disclaimer kann auf Webseiten und in Emails verwenden werden.

Website Disclaimer

Website Disclaimer haben den Zweck, sich von Inhalten von externen, verlinkten Websites zu distanzieren. Sie sind oft wie folgt formuliert:

“Mit dem Urteil vom 12. September 1998 - 312 O 58/98 – ‚Haftung für Links’ hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen Inhalten der von mir verlinkten Seiten.“[2]

Email Disclaimer

Diese Art von Disclaimer soll auf die Vertraulichkeit der in einer Email enthaltenen Informationen hinweisen und den Leser der Email zur Verschwiegenheit animieren.

“Diese E-Mail kann Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen enthalten.“[3]

Praxisbezug

Beide Disclaimer sind in diesen Versionen laut Rechtswissenschaftlern sinnlos. Der Grund liegt bei Haftungsausschlüssen von Websites zunächst darin, dass etwaige Rechtsverletzungen nicht durch einen Disclaimer abgedeckt sind.

Verletzen die verlinkten Inhalte irgendwelche Rechte, sollten sie erst gar nicht verlinkt werden oder eindeutig als externe Quellen gekennzeichnet werden. Der oben genannte Disclaimer ist eine pauschale Aussage über die Haftung bei extern verlinkten Quellen. Sich pauschal von diesen zu distanzieren, hat allerdings keine rechtliche Wirksamkeit, da die Links vom Website-Inhaber gesetzt wurden. Der oben genannte Email-Disclaimer ist ebenfalls wenig sinnvoll, kann aber ohne rechtliche Konsequenzen verwendet werden. Denn im Geschäftsverkehr obliegen Geheimnisse ohnehin der Verschwiegenheitspflicht. Ein Hinweis darauf ist deshalb obsolet.

Bedeutung für das Online Marketing

Disclaimer sind eine gängige Praxis im Internet, auch wenn viele Experten die Sinnhaftigkeit von Disclaimern in Frage stellen. Wenn sie verwendet werden, sollten sie dem aktuellen Forschungsstand entsprechen und so formuliert sein, dass sie die neuesten Urteile miteinbeziehen und sich zudem auf die Funktion der Website beziehen. [4] Ein allgemeiner Haftungsausschluss erfüllt diese Forderungen jedenfalls in keiner Weise. Gerade bei verkaufsorientierten Websites oder Webpräsenzen von Unternehmen sollte deshalb ein Anwalt aus dem Bereich Medienrecht konsultiert werden, um sich rechtlich abzusichern.

Einzelnachweise

Weblinks