Hierbei handelt es sich um eine veraltete Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte klicke hier für die aktuelle Version. | Wirksam ab 01.08.2014
Unter der Domain www.ryte.com betreibt die Ryte GmbH, Anschrift: Paul-Heyse-Str. 27, 80336 München, (Impressum unter: https://ryte.com/about/imprint/, nachfolgend „Ryte“ genannt) einen webseitenbasierten, teilweise kostenpflichtigen Service (zukünftig aber auch andere Endgeräte wie Mobile, iPad, Facebook etc.), über den die Kunden Webseiten bzgl. ihrer Struktur analysieren lassen und hinsichtlich der Optimierung für die Suchmaschine Google verändern können. Kostenpflichtige Leistungen werden im Folgenden als „Service“ bezeichnet. Zweck des Services ist es, die technische Plattform für die dafür nötige Datenerfassung und Verarbeitung zu schaffen und dem Kunden zu ermöglichen, mittels Telekommunikationsverbindung (z.B. Internet) auf diese zuzugreifen und die Funktionalitäten des Services zu nutzen. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Angehörige der freien Berufe und Behörden.
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Kunden von Ryte. Ergänzend gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von Ryte (abrufbar unter https://ryte.com/about/tou/)
(2) Ryte erbringt seine Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden AGB, der unter https://ryte.com/product/pricing abrufbaren Produktbeschreibung.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nicht, auch wenn Ryte ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
(1) Ein Vertrag kommt zu den hier vorliegenden AGB, zu den jeweiligen auf der Webseite https://ryte.com/product/pricing/ dargestellten Preiskonditionen (siehe § 4 der AGB) und zu dem auf der Webseite und in diesen AGB dargestellten Leistungsumfang (siehe § 3 Absatz 3 der AGB) zustande.
(2) Der Service ermöglicht dem Kunden im Wesentlichen, Auswertungen und Analysen der eigenen sowie der von ihm betreuten Webseiten Dritter vorzunehmen. Der Leistungsumfang wird in diesen AGB sowie auf der Webseite https://ryte.com/product/pricing/ beschrieben. Ryte behält sich das Recht vor, den Service jederzeit zu erweitern, zu verändern oder zu verbessern. Über derartige Veränderungen wird der Kunde in regelmäßigen Abständen informiert. Einschränkungen des Leistungsumfangs sind nur möglich, wenn dies aus rechtlichen Gründen unumgänglich ist oder sich der Kunde hiermit auf Nachfrage von Ryte einverstanden erklärt. Das Einverständnis des Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde einer entsprechenden Mitteilung von Ryte nicht innerhalb von einer Frist von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht.
(3) Der Kunde hat die Möglichkeit, über die Leistungen des gewählten Standardpakets, siehe https://ryte.com/product/pricing/, hinaus jederzeit weitere kostenpflichtige Extraleistungen, wie beispielsweise zusätzliche Sub-Accounts, Crawlvolumen oder dergleichen, hinzu zu buchen. Die Buchung von Extraleistungen ist nur dann möglich, wenn zugleich ein Standardpaket gebucht wird oder ein solches zum Zeitpunkt der Buchung der Extraleistung in ungekündigtem Zustand bereits gebucht ist.
(4) Sofern kein ausdrücklicher Preis vereinbart wird, richtet sich die Vergütung für den Zugang und die Nutzung der Service-Webseite nach dem Preisverzeichnis von Ryte (aktuelle Fassung abrufbar unter https://ryte.com/product/pricing/) zum Zeitpunkt der Antragstellung durch den Kunden. Mit der Annahme durch Ryte erhält der Kunde eine Bestätigung über den Vergütungspreis in Textform. Sofern der Kunde dieser Bestätigung nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme widerspricht, gilt dieser Preis im Zweifel als vereinbart.
(5) Ryte behält sich eine Preisänderung jeweils ab dem nächsten Verlängerungszeitpunkt vor. Die geänderten Preise werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor dem nächsten Verlängerungszeitpunkt an seine Ryte-E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Im Falle einer Netto-Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des noch nicht verlängerten Vertrages zu kündigen. Andernfalls gilt die Preiserhöhung zum nächsten Verlängerungszeitpunkt als akzeptiert. Hierauf wird in dem Preiserhöhungsschreiben gesondert hingewiesen.
(6) Technische Änderungen und geringfügige Abweichungen des von Ryte angebotenen Services sind insoweit vorbehalten, als sie dem Vertragspartner nach billigem Ermessen zuzumuten sind. Werden die Dienstleistungen nach Vertragsabschluss technisch verbessert, ist ein Anspruch auf Nutzung der bisherigen, nicht verbesserten Version ausgeschlossen. Ist dem Vertragspartner die Nutzung der technisch verbesserten Version aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls nicht zuzumuten, kann er unter Ausschluss weiterer Rechte den Vertrag außerordentlich kündigen. Die Kündigung muss unverzüglich in Textform erklärt werden.
(1) Ryte ist berechtigt, die von Kunden übermittelten Daten in das Ryte-System einzustellen. Der Kunde stimmt einer Nutzung der von ihm übermittelten Daten durch Ryte zum Zwecke der Vertragserfüllung für die Dauer des Vertrages und die darüberhinausgehende Zeit zu. Diese Zustimmung umfasst auch die erforderliche Nutzung von Marken, Logos, Firmennamen und anderen Kennzeichen zur Darstellung der Auswertungen auf den Endgeräten des Services von Ryte und im Rahmen der Kommunikation von Ryte (z.B. in Artikeln in Zeitschriften, Foren, Blogs und anderen Redaktionswebsites).
(2) Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Ryte kommt durch die Annahme des Kundenantrages oder durch die erste, von Ryte vorgenommene Erfüllungshandlung zustande. Die Verschaffung der Möglichkeit zur Einstellung von Inhalten durch den Kunden gilt als stillschweigende Zustimmung von Ryte zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Ryte bleibt vorbehalten, die Annahme des Kundenantrages in Einzelfällen ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
(3) Die Laufzeit eines Vertrages richtet sich nach der gewählten Laufzeit der gebuchten Leistung. Die buchbaren Leistungen sind unter https://ryte.com/product/pricing/ einsehbar ist. Die Laufzeit ist aus dem abgeschlossenen Vertrag ersichtlich. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von einem Monat beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Laufzeitende; bei Verträgen mit einer längeren Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage zum Laufzeitende, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Wird ein Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um die bei Vertragsabschluss vereinbarte Laufzeit.
(4) Downgrades auf ein geringeres Standardpaket sind jeweils zum nächsten Verlängerungszeitpunkt möglich. Für derartige Änderungen sind die Kündigungsfristen für das umfangreichere Standardpaket gem. Abs. 3 entsprechend anwendbar. (Beispiel: Ein am 01.01. abgeschlossenes Standardpaket mit sechsmonatiger Laufzeit soll auf einen Vertrag mit einmonatiger Laufzeit downgegradet werden. Dies muss bis spätestens 31.05. mitgeteilt werden, damit das Downgrade zum 01.07. wirksam wird. Ab dem 01.07 beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen und wäre frühestens zum 31.07. möglich.)
(5) Für Extraleistungen gilt Absatz 3 nicht. Werden Extraleistungen während der Laufzeit des Standardpakets hinzugebucht, gilt hierfür zunächst eine Vertragslaufzeit bis zum nächsten Abrechnungszeitraum gemäß § 4 Abs. 2 des gewählten Standardpakets. Ab diesem Zeitpunkt verlängert sich die Extraleistung gemäß dem Rechnungsintervall und ist mit einer Frist von 14 Tagen zum nächsten Abrechnungszeitraum kündbar. Eine Kündigung des Standardpakets wirkt gleichzeitig für sämtliche zu diesem Zeitpunkt hinzugebuchten Extraleistungen. Bei Downgrades müssen die Extraleistungen separat gekündigt werden, sofern diese nicht mehr gewünscht sind.
(6) Kündigungen bedürfen der Textform, können aber auch direkt im Account durchgeführt werden.
(7) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Ryte liegt insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn der Kunde gegen die Verpflichtungen des § 6 Abs. 2, 3, 4, 5 und/oder 7 verstößt.
(8) Nach Vertragsbeendigung ist Ryte berechtigt, die auf seinen Servern gespeicherten Daten des Kunden aus der Nutzung des Service von Ryte, insbesondere Historiendaten und Crawl-Ergebnisse, endgültig zu löschen. Für eine Datensicherung ist der Kunde selbst verantwortlich.
(1) Sofern kein ausdrücklicher Preis vereinbart wurde, gelten für die vertragsgegenständlichen Leistungen von Ryte die veranschlagten Preise, welche in der Preisliste auf der Webseite https://ryte.com/product/pricing/ abrufbar sind und verstehen sich als Nettopreise. Die jeweils anfallende gesetzliche Umsatzsteuer ist ebenfalls geschuldet.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, werden die Gebühren monatlich im Voraus abgerechnet; soweit Extraleistungen während der Vertragslaufzeit hinzugebucht werden, erfolgt für die Zeit bis zur Fälligkeit der nächsten regulären Zahlung für das Standardpaket eine kalendertaggenaue Abrechnung für die Mehrleistung. Eine Rechnung, die alle notwendigen Angaben enthält, erhält der Kunde jeweils als PDF-Datei in seinem Kundenkonto.
(3) Die Abrechnung der Webseite via Kreditkarte erfolgt durch:
Stripe, Inc.
510 Townsend Street
San Francisco, CA 94103, USA
Kontakt:
Mail: support@stripe.com
(4) Sofern weder Kreditkartenzahlung noch ein SEPA-Lastschriftmandat oder –Abbuchungsauftrag vereinbart ist, müssen die Rechnungen von Ryte bis spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Spätestens mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug.
(5) Alle bei Ryte eingehenden Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet, wenn die Leistung zur Tilgung der Schuld nicht ausreicht. Eine andere Tilgung kann einseitig nicht bestimmt werden.
(6) Ryte kann im Falle des Verzuges nach Mahnung seine Leistungen bis zur Zahlung einstellen. Im Verzugsfall ist Ryte berechtigt, die Zugänge und/oder ASP-Leistungen für den Vertragspartner, auch des Kunden des Vertragspartners, sofort zu sperren.
(1) Die Kunden sind im Hinblick auf registrierungspflichtige Inhalte und Angebote, die Ryte auf seiner Plattform zur Verfügung stellt, verpflichtet, sich durch die Beantragung eines Benutzernamens und Passwortes zu registrieren und damit ein Kundenkonto (nachfolgend „Account“ genannt) zu erstellen. Ryte ist berechtigt, die Zuverlässigkeit und Identität des Antragstellers bei Zweifeln über die wahrheitsgemäßen Angaben durch ihm zur Verfügung stehende Mittel zu prüfen. Die einmal erteilte Zugangsberechtigung ist nicht übertragbar.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Zugangsdaten an gegenüber ihm in sachlicher Hinsicht weisungsgebundene Mitarbeiter weiterzugeben.
(3) Eine Weitergabe ist darüber hinaus zulässig an dritte Unternehmen, soweit und solange der Kunde an diesen eine eigene Mehrheitsbeteiligung hält.
(4) Sofern der Kunde Dienstleistungen für Dritte erbringt, ist er darüber hinaus berechtigt, einzelne Zugangsdaten seinen Kunden (nachfolgend „autorisierte Nutzer“ genannt) zu überlassen, solange und soweit dies im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Endkunden erforderlich ist. In diesem Fall ist der Ryte-Kunde verpflichtet, seine autorisierten Nutzer zuvor ausdrücklich auf die Nutzungsbedingungen und die AGB von Ryte, abrufbar über www.ryte.com, hinzuweisen und ihnen diese für deren eigene Unterlagen zu überlassen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die autorisierten Nutzer mit der erstmaligen Nutzung der Zugangsdaten die Nutzungsbedingungen und AGB von Ryte akzeptieren. Den von den Kunden autorisierten Nutzern ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung von Ryte ihren Zugang zum Account gewerblich unterzuvermieten oder den Service von Ryte Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen oder die eingeräumten Rechte an Dritte unterzulizensieren.
(5) § 2 Abs. 2 Satz 1 dieser AGB bleibt unberührt.
(6) Der Ryte-Kunde haftet – neben einer möglichen Haftung Dritter - insbesondere auch für Handlungen Dritter, die diese unter seinem Account vornehmen wie für einen Erfüllungsgehilfen.
(7) Die Kunden sind für die Geheimhaltung des Benutzernamens und des Passwortes selbst verantwortlich. Der Kunde ist auch für Kosten, die von ihm autorisierte Nutzer verursachen, verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Passwörter und seine Zugangskennung vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt Ryte von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.
(1) Soweit der Kunde und/oder die durch ihn autorisierten Nutzer urheberrechtlich geschützte oder sonst schutzrechtsfähige oder dem Know-How-Schutz unterliegende Inhalte in einen Service von Ryte einstellen oder in sonstiger Weise zur Verfügung stellen, insbesondere Ryte das Recht zur Datenübernahme aktiv einräumen, räumen sie Ryte sowie seinen Vertragspartnern unentgeltlich die notwendigen, nicht ausschließlichen, weltweiten und zeitlich unbegrenzten Rechte ein, diese Inhalte ausschließlich zum Zweck der Erbringung des jeweiligen Services und lediglich in dem dafür nötigen Umfang zu nutzen.
(2) Bezüglich sonstiger, nicht unter § 6 Abs. 1 fallender Inhalte, insbesondere (Roh- und/oder Analyse-)Daten, die der Kunde in den Service von Ryte einstellt oder Ryte in sonstiger Form zur Verfügung stellt, ist Ryte berechtigt, diese in anonymisierter Form in seinen Produkten und Services aufzunehmen, zu vervielfältigen, Dritten zugänglich zu machen, zu bearbeiten oder in sonstiger Weise zu nutzen. Damit Ryte den jeweiligen Service anbieten kann, müssen die Daten ggf. gespeichert und auf Servern gehostet werden. Ryte ist insbesondere berechtigt, die Daten technisch zu vervielfältigen, zu verändern, zu analysieren und an dritte Unternehmen zur Sicherstellung der Leistungserbringung, Vermarktung oder Weiterentwicklung seiner Leistungen weitergeben zu dürfen. Insbesondere ist es Ryte gestattet, diese Daten branchenspezifisch und branchenübergreifend zusammenzufassen und Dritten in dieser aggregierten und anonymisierten Form zur Verfügung zu stellen. Eine Weitergabe von nicht anonymisierten Daten erfolgt nicht.
(3) Der Kunde räumt Ryte das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung seiner Inhalte gemäß § 6 Abs. 1 ausschließlich für den Fall ein, dass er wegen der Natur des jeweiligen Service eine öffentliche Zugänglichmachung beabsichtigt oder die Parteien ausdrücklich eine öffentliche Zugänglichmachung vereinbart haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung endet mit dem Zeitpunkt, in dem er einen eingestellten Inhalt aus einem bestimmten Service entfernt oder die Bestimmung der öffentlichen Zugänglichmachung aufhebt. Bestimmte Services, insbesondere die Forennutzung von Ryte, können zusätzlichen Bedingungen unterliegen, welche die Einräumung weiterer Rechte vorsehen. Die Regelungen in Ziffer 6 f. der Nutzungsbedingungen bleiben unberührt.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, den Service nach den vorliegenden AGB, den Nutzungsbedingungen und nach den einschlägigen Rechtsvorschriften zu benutzen. Bei schwerwiegenden Verstößen ist Ryte jederzeit berechtigt, den Zugang zu sperren und/oder fristlos zu kündigen.
(5) Es ist dem Kunden untersagt, den zur Verfügung gestellten Account an eine andere Person (gleich ob juristisch oder natürlich) weiterzugeben, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sollte der Kunde die Services von Ryte für ein Unternehmen nutzen, erklärt er sich für dieses Unternehmen rechtsverbindlich mit der Geltung dieser Vertragsbedingungen einverstanden, wobei Die persönliche Verpflichtung des Kunden aus dem Vertrag unberührt bleibt. Der vom Kunden autorisierte Nutzer hält Ryte sowie die mit Ryte verbundenen Unternehmen sowie Angestellte, Vertreter und Mitarbeiter schadlos und stellt sie von Gerichtsverfahren oder Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Verwendung der Services oder dem Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen entstehen, einschließlich aller Ansprüche und Kosten aufgrund von Klagen, Verlusten, Schäden, Gerichtsverfahren und -urteilen sowie Gerichts- und Anwaltskosten.
(6) Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, sämtliche Inhalte, die ihm über den Service zugänglich gemacht werden, ausschließlich bestimmungsgemäß und nur für seinen eigenen Gebrauch zu nutzen. Ausgenommen hiervon sind statistische Grafiken und Screenshots des Kundenaccounts, sofern das Copyright von Ryte gewahrt bleibt und bezüglich der Herkunft solcher Dokumente eindeutig erkennbar bleibt, dass diese von Ryte stammen. Bei digitaler Nutzung solcher Dokumente müssen diese mit der Homepage www.ryte.com verlinkt werden.
(7) Mit dem Abschluss eines Vertrages übernimmt der Kunde die ausschließliche Verantwortung, dass die Inhalte sorgfältig ausgesucht wurden bzw. inhaltlich der Wahrheit entsprechen. Inhalte, die gegen bestehende Gesetze - insbesondere Straf-, Urheber-, Wettbewerbsrecht etc. - verstoßen oder die Rechte Dritter - z.B. Marken-, Persönlichkeits-, Namensrechte etc. - verletzten, darf der Kunde über den Account nicht verwalten. Der Kunde stellt Ryte von jeglichen Ansprüchen Dritter, die wegen eines solchen Inhalts geltend gemacht werden, vollumfänglich frei und übernimmt die bei Ryte anfallenden Kosten einer notwendigen rechtlichen Vertretung.
(8) Ryte ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Prüfung eingestellten Inhalte auf deren rechtliche Zulässigkeit bzw. auf eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter hin zu überprüfen. Wenn Ryte von widerrechtlich verwalteten Inhalten Kenntnis erlangt, ist Ryte berechtigt, nach seinem Ermessen die Inhalte ganz oder teilweise ohne vorangegangene Benachrichtigung des Kunden wieder zu löschen oder die Abrufbarkeit zu sperren. Ein Recht zur Löschung ist insbesondere dann gegeben, wenn übermittelte Daten einen rechts- oder sachwidrigen Inhalt haben, die Rechte Dritter verletzen und/oder gegen die vorliegenden AGB verstoßen. Ansprüche des Kunden wegen berechtigter Löschung oder berechtigter Sperrung der Abrufbarkeit sind ausgeschlossen.
(9) Falls die Nutzung eines Services herunterladbare Software von Ryte erfordert oder beinhaltet, räumt Ryte dem Kunden das persönliche, weltweite, nicht übertragbare, nicht ausschließliche und soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet unentgeltliche Recht zur Nutzung der von Ryte im Rahmen der Services bereitgestellten Software für die Dauer der Vertragsbeziehung ein. Diese Nutzungsrechteeinräumung dient einzig dazu, dem Kunden die Nutzung der von Ryte bereitgestellten Dienste gemäß den hier aufgeführten Bedingungen zu ermöglichen. Der Kunde ist nicht berechtigt, irgendeinen Teil der Services von Ryte oder der im Service enthaltenen Software zu vervielfältigen, zu verändern, zu verbreiten, zu verkaufen oder zu vermieten. Darüber hinaus darf der Kunde diese Software weder zurückentwickeln (Reverse Engineering) noch versuchen, deren Quellcode zu extrahieren. Ausnahmen gelten nur, sofern diese zwingend gesetzlich zugelassen sind oder Ryte hierzu seine schriftliche Einwilligung erteilt hat.
Ryte versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Kunden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie andere einschlägige Rechtsvorschriften zu beachten. Weitere Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung unter https://ryte.com/about/privacy/ zu entnehmen.
Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, vertrauliche oder erkennbar als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Vertragspartei weder zu nutzen noch zu offenbaren, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder es geschieht zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder wenn dies aufgrund von Gesetz, einer sonstigen Vorschrift oder einer gerichtlichen Anweisung erforderlich ist.
(1) Da die von Ryte bestellten Leistungen der Plattform bei Lieferanten bezogen wird, steht die Lieferpflicht von Ryte unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung.
(2) Von Ryte nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (Abs. 1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder – obliegenheiten des Kunden. Ryte ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
Es steht im eigenen Ermessen von Ryte, zur Leistungserbringung Subunternehmer und/oder sonstige technische Dienstleister einzusetzen. Soweit der Kunde Ryte Nutzungsrechte, Vervielfältigungsrechte oder ähnliches einräumt, ist Ryte berechtigt, diesen eingesetzten Personen hinsichtlich dieser Rechte Unterlizenzierungen zu erteilen, soweit dies zur Erfüllung der Leistungspflichten durch die Subunternehmer und/oder technischen Dienstleister erforderlich ist.
(1) Ryte gewährleistet eine Verfügbarkeit seiner Internet-Webserver von 97% im Jahresdurchschnitt und behält sich zeitweilige Einschränkungen der vertraglichen Leistungen im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, Wartungsarbeiten sowie sicherheitsrelevanten Maßnahmen vor. Bezüglich der genannten Verfügbarkeitsgewährleistung bleiben Zeiten, in welchen der Webserver von Ryte nicht erreichbar ist wegen Funktionsunfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, wegen Stromausfällen und wegen Störungen innerhalb des Internets, wegen DDOS-Attacken und dergleichen sowie wegen Ausfällen von Servern Dritter und sonstigen Problemen, die nicht im Einfluss- und/oder Verantwortungsbereich von Ryte stehen, unberücksichtigt.
(2) § 536 BGB bleibt unberührt.
(1) Soweit dies nicht in diesen Nutzungsbedingungen oder in den zusätzlichen Bedingungen ausdrücklich erklärt wird, machen weder Ryte noch die mit Ryte verbundenen Unternehmen oder die Lieferanten oder Vertriebspartner von Ryte spezifische Zusicherungen in Bezug auf die Services oder übernehmen Garantien in dieser Hinsicht. Ryte macht beispielsweise keine Zusagen bezüglich der Inhalte in den Services, hinsichtlich spezifischer Funktionalitäten der Services oder deren Zuverlässigkeit oder Eignung der Services für die Zwecke des Kunden. Ryte weist darauf hin, dass die Daten der analysierten Webseite gemäß den Account Einstellungen durch den Kunden oder den durch ihn autorisierten Nutzer aktualisiert werden.
(2) Eine Garantie wird auch nicht bezüglich Handlungsmöglichkeiten, die im Account des Kunden oder auf der Website angezeigt oder sonst wie mitgeteilt werden, übernommen, insbesondere bezüglich eines damit tatsächlich erzielbaren Erfolgs. Eine verbindliche Aussage/Empfehlung ist insbesondere auf Grund der sich immer wieder schnell und unvorhersehbar ändernden technischen Entwicklungen im Markt nicht möglich. Die Befolgung von angezeigten Handlungsmöglichkeiten erfolgt im alleinigen Risiko des Kunden.
(3) Ryte haftet
- für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
- nach dem Produkthaftungsgesetz;
- nach dem Datenschutzgesetz;
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- wegen Arglist sowie
- bei Übernahme einer Garantie, insbesondere für die Beschaffenheit oder Verfügbarkeit.
Soweit es sich dabei um Schäden handelt, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Verfügbarkeit beruhen, die jedoch nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand selbst eintreten, haftet Ryte jedoch nur dann, wenn das konkrete Schadensrisiko ersichtlich von der Garantie erfasst sein sollte.
(4) Ryte haftet darüber hinaus für Schäden, die durch einfach fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht wurden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz statt der Leistung. Ryte haftet allerdings nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
(5) Für Schäden, die aus einer Verzögerung der Leistung entstehen, haftet Ryte nur, soweit Ryte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Im Übrigen bleiben die Rechte des Kunden bei Verzug unberührt.
(6) Ansprüche von Kunden auf Schadensersatz sind, soweit diese nicht durch die abgeschlossenen Versicherungen gedeckt sind und nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln von Ryte oder den von Ryte eingesetzten Erfüllungsgehilfen beruhen, pro Schadensfall auf 50% des durchschnittlichen jährlichen Vertragsvolumens begrenzt (Haftungshöchstsumme).
(7) Sofern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit oder eine Garantie von Ryte vorliegen, haftet Ryte nicht für mittelbare Schäden des Kunden wie beispielsweise entgangenen Gewinn.
(8) Die verschuldensunabhängige Haftung von Ryte auf Schadensersatz nach § 536a Absatz 1 1. Alternative BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden, oder unstreitig sind und/oder sich die aufgerechnete Forderung unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis ergibt.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen Ryte an Dritte abzutreten. Derartige Abtretungen sind gegenüber Ryte jedenfalls unwirksam, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zumindest in Textform vereinbart ist.
Bei laufender Rechnung hat der Kunde die Abrechnungen, Rechnungsabschlüsse und Saldenfeststellungen von Ryte unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Ryte kann angefallene Verzugszinsen von den Rechnungsabschlüssen und Saldenfeststellungen ausnehmen und gesondert abrechnen. Einwendungen gegen Rechnungsabschluss und Saldenfeststellung sind innerhalb von 30 Tagen ab Zugang, andere Einwendungen sind unverzüglich zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Ryte wird bei der Mitteilung von Rechnungsabschlüssen, Saldenfeststellungen und sonstigen Abrechnungen auf die Folgen der Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
(1) Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von einem einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer oder einem Prokuristen von Ryte schriftlich bestätigt worden sind. Sämtliche individuellen Vereinbarungen sind unverzüglich schriftlich niederzulegen. Bestellungen des Kunden oder kundenseitig gewünschte Sonderkonditionen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch Ryte als akzeptiert. Das Schriftformerfordernis nach Satz 3 ist auch bei Nutzung von Telefax und Email gewahrt.
(2) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.
(3) Haben die Parteien einander eine etwaige Änderung ihrer jeweiligen Anschrift nicht mitgeteilt, so genügt für eine Willenserklärung, die der anderen Partei gegenüber abzugeben ist die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte bekannte Anschrift. In diesem Fall wird die Erklärung zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie ohne Anschriftenänderung bei regelmäßiger Beförderung zugegangen sein würde.
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, München. Ryte ist jedoch dazu berechtigt den Kunden auch an seinem Sitz / Wohnsitz zu verklagen.
(3) Ryte ist berechtigt, die AGB zu ändern oder zu ergänzen, sofern der Kunde hierzu sein Einverständnis erklärt. Über geplante Veränderungen der AGB wird der Kunde spätestens einen Monat vor dem geplanten Veränderungszeitpunkt in Textform unter Hervorhebung der veränderten Bestimmungen informiert. Das Einverständnis des Kunden gilt als erteilt, wenn er nicht innerhalb eines Monats ab Zugang der Bekanntgabe der Änderung oder Ergänzung widerspricht.
(4) Bei Dauerschuldverhältnissen sind wir berechtigt,
a. im Falle der Unwirksamkeit einer Bedingung diese mit Wirkung für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu ersetzen,
b. bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift oder der obergerichtlichen Rechtsprechung, wenn durch diese Änderung eine oder mehrere Bedingungen des Vertragsverhältnisses betroffen werden, die betroffenen Bedingungen so anzupassen, wie es dem Zweck der Vorschrift oder Rechtsprechung entspricht, sofern der Kunde durch die neue bzw. geänderte Bedingung nicht schlechter steht als nach der ursprünglichen Bedingung.