Telemediengesetz

Im Telemediengesetz, kurz TMG, werden in Deutschland die gesetzlichen Regelungen für alle Telemedien fixiert und vorherige Vorschriften aus anderen medienspezifischen Regelwerken zusammengefasst. Das TMG spielt als Referenz bei Rechtsfragen somit vor allem für das Internet eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund wird das Gesetzt umgangssprachlich auch als „Internetgesetz“ bezeichnet. Bei „Telemedien“ handelt es sich um einen klar definierten Rechtsterminus.

Zentrale Aspekte

Das TMG ist vor allem für folgende Bereiche wichtig:

  • Angaben im Impressum eines Seitenbetreibers
  • Webspambekämpfung
  • Anbieterhaftung bei rechtsverletzenden Inhalten
  • Datenschutz

Zur Definition der Telemedien

Die Rolle der Telemedien ist mit der Entwicklung des Internets stets größer geworden. Als sogenannte „Telemedien“ gelten heute alle elektronischen Kommunikations- und Informationsdienste. Als Telemedien gelten demnach alle Arten von Websites wie Blogs, Online Shops, Suchmaschinen, E-Mail-Dienste, Chatsysteme oder Preisvergleiche. Die Regelungen gelten auch für Internetradiosender. Sobald diese aber von mehr als 500 Usern gleichzeitig gehört werden, gelten für diese die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags.

Internet-TV und –Telefonie fallen noch nicht unter die Bestimmungen des TMD.

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Hintergrund und Geschichte

Das Telemediengesetzt trat im März 2007 in Kraft. Durch die Veröffentlichung der neuen Regelung wurde die zuvor gepflegte Trennung von Telediensten und Mediendiensten aufgehoben. In das TMD wurden das Teledienstgesetz, das Teledienstdatenschutzgesetzt und Teile des Medien-Staatsvertrags integriert.

Die Zusammenführung der bisherigen Regelungen zum TMD hat die Inhalte der geltenden Rechtsprechung nicht berührt. Vielmehr wurde das TMD um neue Regelungen zum Umgang mit Spam Mails sowie die Aufhebung der Impressumspflicht für private Websites ergänzt. Eine wichtige Änderung betrifft vor allem die Herausgabe von Daten. Webmaster können demnach laut Paragraph 14 des TMD dazu verpflichtet werden, Nutzerdaten an Geheimdienst herauszugeben.

Konsequenzen für Webmaster

Das Telemediengesetzt verpflichtet Webmaster, die ihre Seite professionell betreiben dazu, ein Impressum anzuführen. Darüber hinaus müssen vor allem beim E-Mail Marketing Regeln beachtet werden, damit ein Mailing nicht als Spam interpretiert werden kann. Eine mögliche Konsequenz aus der Spam-Regelung des TMD ist z.B. das Double Opt-in-Verfahren. Darüber hinaus sorgt das TMD dafür, dass Seitenbetreiber auf die Inhalte Ihre Websites achten, vor allem dann, wenn andere Nutzer Beiträge veröffentlichen dürfen.

Kritikpunkte

Die Haltbarkeit der Regelungen im Telemediengesetzt wird in der Praxis immer wieder auf den Prüfstand gestellt. So lässt das Gesetz Anwälten und Klägern vielfach Raum für Abmahnungen. Ein streitbarer Punkt ist die Verantwortung eines Webseitenbetreibers für Kommentare oder Inhalte, welche durch User generiert werden. Laut verschiedener richterlicher Entscheidungen, die sich auf das TMG berufen, sind Webmaster dazu verpflichtet, Kommentare oder anderen User Generated Content vor der Veröffentlichung zu prüfen. Doch vor allem für Foren und Online Communities scheint ein solches Vorgehen kaum durchführbar.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den umstrittenen Paragraph 14 des TMD, in welchem Webseitenbetreiber unter gegebenen Umständen Nutzerdaten an Geheimdienste herausgeben müssen. Zugleich sind die Webmaster auch zur Herausgabe von Daten verpflichtet, wenn Urheberrechtsverletzungen betroffen sind. Spektakulär wurde diese Schwäche des TMD im Fall der „RedTube-Abmahnungen“ im Jahr 2014 ausgenutzt, um tausende User mit Abmahnungen zu überziehen.[1]. Beachtung fand Paragraph 14 ebenfalls im Zusammenhang mit den Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden im Jahr 2013.

Einzelnachweise

  1. Redtube Porno Interview Anwalt Sebastian zeit.de Abgerufen am 02.03.2014

Weblinks