Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ryte GmbH

Wirksam ab dem 17.05.2022 | Vorherige Versionen

1. Präambel und Vertragsschluss

1.1 Der Anbieter ist Softwarehersteller und verfügt über eine Cloud-basierte Software-Plattform, die Webseiten analysiert, um Verbesserungspotenziale zur Optimierung der Website User Experience aufzudecken.

1.2 Der Anbieter wird ein verbindliches Angebot abgeben oder das verbindliche Angebot des Kunden nur akzeptieren, wenn der Kunde ein Unternehmen oder eine Person ist, die in Ausübung seines Handels, Geschäfts oder Berufs tätig ist. Der Vertrag kann dann zu den in diesem Dokument enthaltenen Bedingungen gemäß Ziffer 1.3 oder gemäß Ziffer 1.4 wie folgt abgeschlossen werden:

1.3 Kommt der Vertrag über ein Bestellformular zustande, so ist die Übermittlung des Bestellformulars das verbindliche Angebot des Anbieters, einen Vertrag mit dem Kunden gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung abzuschließen. Der Kunde ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Die Annahme wird durch Unterschriften des Kunden auf dem Bestellformular und elektronische oder postalische Übermittlung des unterschriebenen Bestellformulars erklärt. Alternativ kann die Annahme auch durch eine bestätigende E-Mail ohne unterschriebene Rücksendung erfolgen.

1.4 Wird der Vertrag online abgeschlossen, so ist der Klick auf einen Button mit der Beschreibung „jetzt kaufen“ oder eine Beschreibung mit entsprechender Bedeutung die verbindliche Vertragsannahme des Kunden, einen Vertrag mit dem Anbieter gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung abzuschließen.

2. Definitionen

2.1 „Admin User“ ist ein berechtigter Benutzer, der über die erforderlichen Rechte verfügt, für den Kunden weitere Accounts für weitere berechtigte Nutzer anzulegen.

2.2 „Berechtigter Benutzer“ bezeichnet eine Person, die berechtigt ist, Zugang zur Software zu haben und Inhalte in der Software anzusehen und/oder zu bearbeiten und die (i) der Kunde selbst sein kann, wenn der Kunde eine natürliche Person ist, oder (ii) wenn der Kunde eine juristische Person ist, ein Mitarbeiter und/oder Auftragnehmer des Kunden, der im Auftrag des Kunden im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen gegenüber dem Kunden Zugang zur Software erhalten hat.

2.3 „Bestellformular“ bezeichnet ein Bestellformular, das der Anbieter dem Kunden zur Verfügung stellt und das verbindliche Angebot des Anbieters zum Abschluss eines Vertrags mit dem Kunden gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung enthält.

2.4 „Gecrawlte URLs“ sind alle URLs auf einer oder mehreren Webseiten des Kunden oder auf Webseiten Dritter, die vom Anbieter gecrawlt werden, um die jeweilige Webseite für den Kunden zu analysieren.

2.5 „Inhalt“ bezeichnet alle Inhalte, die der Kunde und ein berechtigter Nutzer in der Software verarbeitet, einschließlich der importierten Daten aus der Google Search Console oder aus Google Analytics oder Google Webmaster Tools oder anderen durch den Kunden verbundenen Systemen, aber nicht beschränkt auf Daten in Form von Texten, Bildern oder sonstigen Inhalten.

2.6 „Produktdokumentation“ bezeichnet ein Dokument oder eine Website, auf der der Anbieter die Features und Systemvoraussetzungen der Software beschreibt. 

2.7 „Projekte“ sind vom Kunden selbst definierbare Bereiche innerhalb der Software, die einer bestimmten Domain zugeordnet sind. 

2.8 „Sessions“ sind Webseitenbesuche, die einem eindeutigen Benutzer zuzuordnen sind. Eine Session kann aus mehreren Klicks bestehen und endet 30 Minuten nach der letzten Interaktion des Nutzers. Maßgeblich ist die Anzahl an Sessions gemäß dem Tracking-Tool des Kunden.

2.9 „Software“ bezeichnet das in der Produktdokumentation definierte Softwareprodukt mit den in dieser Vereinbarung vereinbarten Merkmalen.

2.10 „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede Gesellschaft oder Geschäftseinheit, die von einer Partei dieses Vertrages beherrscht wird oder eine Partei dieses Vertrages beherrscht oder der gemeinschaftlichen Beherrschung mit einer Partei dieses Vertrages unterliegt. In diesem Zusammenhang bezeichnet Beherrschung die unmittelbare oder mittelbare Anteilseignerschaft von über 50% (fünfzig Prozent) der stimmberechtigten Anteile einer Gesellschaft oder, falls eine Anteilseignerschaft von mehr als 50% (fünfzig Prozent) der stimmberechtigten Anteile dieser Gesellschaft nicht vorliegt, die Möglichkeit der Einflussnahme, die Geschäftsführung und die Geschäftsgrundsätze dieser Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu bestimmen oder‚ vorzugeben. Zur Klarstellung: Holding- Gesellschaften, Muttergesellschaften, Schwestergesellschaften und Tochtergesellschaften gelten als verbundene Unternehmen.

2.11 „Vereinbarung“ bezeichnet diesen Vertrag, der auch ein etwaiges Bestellformular und/oder die Produktdokumentation und/oder auf der Anbieter-Website genannte Bedingungen umfasst, wo weitere Informationen über die Funktionen verfügbar sind.

2.12 „Vertrauliche Informationen“ sind solche Informationen, die explizit als vertraulich bezeichnet werden oder die ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes darstellen.

2.13 „Vertragsbeginn“ bezeichnet das Datum, an dem diese Vereinbarung beginnt.

2.14 „Werktage“ sind Wochentage von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Anbieters sowie dem 24. und 31.12.

3. Pflichten des Anbieters

3.1 Der Anbieter gewährt dem Kunden Zugang zur Nutzung der Software über das Internet durch Bereitstellung von Account-Zugangsdaten für einen Admin-User mit den Beschränkungen gemäß Ziffer 5. Lizenzumfang.

3.2 Vom Anbieter nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung einer Verbindung zwischen dem Server des Anbieters und dem Internetzugang des Kunden.

3.3 Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung, kann aber im Einzelfall als Professional Services beauftragt werden.

3.4 Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Subunternehmer einzuschalten. 

4. Support und Service- Level

Der Anbieter gewährt Support nach Maßgabe von Anlage 1.

5. Lizenzumfang; IP

5.1 Ab dem Vertragsbeginn gewährt der Anbieter dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares weltweites, unwiderrufliches (während der Laufzeit) Recht zur Nutzung der Software innerhalb der Grenzen dieser Vereinbarung. 

5.2 Die Lizenz ist beschränkt auf die Nutzung für eigene unternehmerische Zwecke des Kunden. Eigene unternehmerische Zwecke bedeutet insbesondere, dass der Kunde selbst medienrechtlich für die zu analysierende Webseite verantwortlich ist und das Impressum der zu analysierenden Webseite auf ihn lautet. Der Anbieter kann insbesondere auch Lizenzbeschränkungen in der Bestellstrecke oder dem Bestellformular vorsehen. Insbesondere kann eine solche Lizenzbeschränkung sich auf eine maximale Anzahl gecrawlter URLs, eine maximale Anzahl gecrawlter Domains, eine maximalen Anzahl von berechtigten Benutzern, eine maximale Anzahl von separat angezeigten Projekten sowie eine maximale Anzahl von Sessions pro Vertragsmonat beziehen. Der Anbieter ist berechtigt, im Kundenaccount verfügbare Informationen dazu zu nutzen, um zu überprüfen, ob die Nutzung der Software vom Lizenzumfang gedeckt ist. 

5.3 Maßgeblich für die Anzahl der vergütungspflichtigen berechtigten Nutzer ist die dem jeweiligen Kundenaccount tatsächlich zugeordnete Anzahl an berechtigten Nutzern.

5.4Die Softwarelizenz ist nur mit Zustimmung des Anbieters an verbundene Unternehmen des Kunden unterlizenzierbar.

5.5 Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden beigestellte oder erzeugte bzw. in der Software verarbeitete Informationen zu nutzen, um die Qualität der Software und die Qualität der vom Anbieter angebotenen Dienstleistungen zu verbessern, sofern nicht Rechte Dritter entgegenstehen.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde darf die Software nur für den in Ziffer 1 sowie den im Bestellformular definierten Vertragszweck verwenden. Insbesondere darf kein Programmiercode in die Eingabefelder der Software eingegeben werden.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich über Standard Browser (Chrome, Firefox oder Safari) in der jeweils aktuellsten Version auf die Software zuzugreifen.

6.3 Der Kunde muss beim Import und der Verarbeitung von Daten etwaige Rechte Dritter beachten. Insbesondere darf der Kunde die Google Search Console nur anbinden, wenn er selbst Account-Inhaber der Google Search Console ist oder wenn der Account-Inhaber der Anbindung zugestimmt hat. Ferner ist der Kunde dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass nur anonymisierte Tracking-Daten in die Software importiert werden. Insbesondere dürfen nur solche Daten von Google-Analytics oder anderen Tracking-Tools importiert werden, die in anonymisierter Form erhoben wurden.

6.4 Der Kunde wird den Anbieter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegenüber dem Anbieter mit der Begründung erheben, dass eine vom Kunden vorgenommene Handlung und/oder vom Kunden beigestellte Inhalte sie in ihren Rechten verletzt.

6.5 Der Kunde hat dem Anbieter während des Vertragsschlusses und während der Vertragslaufzeit stets zutreffende Informationen zu seinem Unternehmen und der Nutzung der Software zur Verfügung zu stellen und den Anbieter zu informieren, wenn sich die übermittelten Informationen ändern.

6.6 Der Kunde hat die Zugangsdaten geheim und vertraulich zu halten und darf diese nicht an Dritte weitergeben und muss dafür sorgen, dass auch berechtigte Nutzer Ihre Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben.

6.7 Der Kunde ist verpflichtet, eingegebene Daten auch außerhalb der Software zu sichern.

6.8 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter auf Anfrage Auskunft zu erteilen, über alle Informationen, die der Anbieter benötigt, um beurteilen zu können, ob der Umfang der tatsächlichen Nutzung der Software von der eingeräumten Lizenz gedeckt ist.

6.9 Bei der Nutzung der APIs des Anbieters ist der Kunde verpflichtet, auf Anfrage des Anbieters seine API-Anfragen so zu begrenzen, dass die bestehende Serverinfrastruktur durch die API-Anfragen des Kunden nicht überlastet wird.

6.10 Über die APIs des Anbieters exportierte Daten dürfen vom Kunden nur während der Vertragslaufzeit und nur für eigene unternehmerische Zwecke genutzt werden. Nach dem Ende der Vertragslaufzeit sind exportierte Daten vom Kunden zu löschen.

6.11 Wenn die Nutzung durch den Kunden gemäß Ziffer 5.2 beschränkt ist, muss der Kunde dem Anbieter Auskunft über die Umstände erteilen, die der Anbieter benötigt, um die geschuldete Vergütung zu berechnen. Wenn der Kunde dem Anbieter pflichtwidrig keine Auskunft über die Anzahl der Sessions auf seiner Webseite erteilt, ist der Anbieter berechtigt, die Anzahl der Sessions über einen Drittanbieter ermitteln zu lassen, der Daten über den Umfang der Nutzung einer Webseite bereitstellt. Die Information des Drittanbieters gilt dann zwischen den Parteien als zutreffend. 

6.12 Im Falle von Zweifeln an der Vertragsgemäßheit der Nutzung der Softwarelizenz durch den Kunden, ist der Anbieter berechtigt, die Handelsbücher des Kunden selbst oder durch einen Dritten (z.B. Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, zertifizierter Buchhalter oder vereidigter Buchhalter) einzusehen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen und die Nutzung der Softwarelizenz zu überprüfen. Diese Inspektion findet während der normalen Geschäftszeiten statt. Besteht kein konkreter Verdacht auf ein vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden, wird der Kunde im Voraus benachrichtigt. Die aus der Überprüfung resultierenden Kosten werden dem Anbieter erstattet, wenn sich Abweichungen der tatsächlichen Nutzung zur vertraglich zulässigen Nutzung zeigen. Der Anbieter verpflichtet sich, die durch die Kontrolle erlangten Daten und Informationen nur zum Zwecke der Durchsetzung der Ansprüche aus dieser Vereinbarung oder aus seinem geistigen Eigentum zu verwenden.

6.13 Werden Ansprüche gegen den Kunden wegen der tatsächlichen oder angeblichen Verletzung von Rechten Dritter infolge der vertraglichen Nutzung der Software geltend gemacht, für die der Anbieter haftbar sein kann, so hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren. Die Parteien werden die Verteidigung solcher Ansprüche in enger Abstimmung koordinieren, wobei der Anbieter die Führung so weit wie möglich und zulässig übernimmt. Der Kunde unterstützt den Anbieter. Erteilt der Anbieter trotz Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist Weisungen hinsichtlich der angemessenen Verteidigung, ist der Kunde berechtigt, die gegen ihn geltend gemachten Ansprüche nach seiner Wahl ohne weitere Rücksprache mit dem Anbieter zu behandeln.

7. Laufzeit

7.1 Diese Vereinbarung hat die jeweils vereinbarte initiale Laufzeit und verlängert sich um eine weitere Laufzeit von gleicher Dauer, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird, soweit nicht anders vereinbart. 

7.2 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Textform (z.B. Email) genügt der Schriftform insoweit.

7.3 Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regeln unberührt.

8. Vergütung

8.1 Die Rechnungslegung für die vereinbarte Lizenzgebühr erfolgt jeweils zu Beginn einer Laufzeit im Voraus für die jeweilige Laufzeit. Die Lizenzgebühr wird mit Rechnungseingang fällig und ist vom Kunden ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. 

8.2 Überschreitet der Kunde eine Lizenzbeschränkung im Sinne von Ziffer 5.2, so hat er für die Überschreitung eine zusätzliche Vergütung entsprechend der jeweiligen Vereinbarung zu entrichten, die seiner tatsächlichen Nutzung entspricht. 

8.3 Sollte der Kunde mit einer vertragsgemäßen Zahlung im Verzug sein, kann der Anbieter den Zugang des Kunden zur Software sperren.

8.4 Der Anbieter übermittelt seine Rechnungen an den Kunden per E-Mail.

8.5 Alle auf der Website und im Bestellformular angegebenen Preise sind Nettopreise und beinhalten keine Umsatzsteuer.

8.6 Wenn ein abgerechneter Betrag bis zum Fälligkeitsdatum nicht beim Anbieter eingegangen ist, werden Verzugszinsen fällig nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, und zwar in Höhe von jährlich neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

9. Haftungsbegrenzung

9.1 Der Anbieter haftet im Rahmen dieser Vereinbarung dem Grunde nach nur für Schäden, (a) die der Anbieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben bzw. die (b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Der Anbieter haftet ferner, (c) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung des Anbieters entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieser Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).

9.2 Der Anbieter haftet in den Fällen des Absatzes 1, Buchstaben (a) und (b) der Höhe nach im Rahmen des gesetzlichen Haftungsumfangs. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Parteien sind einig, dass ein Schaden maximal in Höhe von 100.000 EUR vertragstypisch vorhersehbar ist. Droht dem Kunden ein Schaden, der diesen Betrag überschreiten kann, so ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter unverzüglich hierauf aufmerksam zu machen.

9.3 In anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen ist die Haftung des Anbieters unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

9.4 Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

9.5 Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

10. Geheimhaltung

10.1 Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.

10.2 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

10.2.1 die dem Empfänger bei Abschluss dieser Vereinbarung nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

10.2.2 die bei Abschluss dieser Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht;

10.2.3 die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

10.3 Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieser Vereinbarung entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen legen, die diese für die Durchführung dieser Vereinbarung kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

11. Datenschutz

Teil dieser AGB ist der  unter https://info.ryte.com/downloads/DPA_TOMs_Ryte_DE.pdf bereitgestellte Vertrag über die Auftragsverarbeitung. Der Kunde ist verpflichtet, den Vertrag über die Auftragsverarbeitung zur unterschreiben und dem Anbieter unterschrieben schriftlich oder als unterschriebenen Scan zu übersenden.

12. Referenznennung

Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden inklusive Firmenname und Logo zu Referenzzwecken auf der Webseite des Anbieters und in Offline-Marketingmaterialien wie Flyern und Produktpräsentationen zu nennen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Diese Vereinbarung einschließlich ihrer Anlagen und der ausdrücklich einbezogenen Bestandteile regelt die Vereinbarungen zwischen den Parteien abschließend und vollständig. 

13.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

13.3 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung (einschließlich solcher über seine Gültigkeit) sind in erster Instanz die Gerichte in München ausschließlich zuständig.

13.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie ein Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis.

13.5 Der Anbieter ist berechtigt, die AGB zu ändern, soweit die Änderungen für den Nutzer zumutbar sind. Änderungen der AGB werden dem Nutzer frühzeitig mindestens ein Monat vor Geltung der geänderten AGB schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Weise bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt und mit Inkrafttreten für ein bestehendes Vertragsverhältnis als bindend, wenn der Nutzer weder schriftlich noch per E-Mail innerhalb eines Monats ab Zugang der Änderungsmitteilung Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Nutzer bei der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

13.6 Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag einschließlich aller Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

13.7 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Regelungslücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke gekannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist das der Bestimmung am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren.

Anlage 1: Service-Level-Agreement

Anlage 1: Support und Service Level  

1. Regelungsgegenstand

Die nachfolgenden Bestimmungen dieser Anlage konkretisieren die vom Anbieter nach den gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (nachfolgend: „Hauptvertrag“) geschuldeten Leistungen. Alle Leistungsangaben beziehen sich auf die vom Anbieter geschuldete Qualität der Software im Folgenden in dieser Anlage: („vertragsgegenständliche Leistungen“). Beeinträchtigungen im Bereich der Datenübertragung, die ihre Ursache nicht in den vertragsgegenständlichen Leistungen des Anbieters haben, insbesondere eine Störung des Internets oder der Internetverbindung des Kunden, bleiben außer Betracht.

2. Support und Supportzeiten

(1) Der Anbieter erbringt Support im Falle von auftretenden Fehlern der vertragsgegenständlichen Leistungen auf Basis dieser Anlage während der Supportzeiten an Werktagen (am Sitz des Anbieters) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr MEZ.

(2) Support erfolgt per Email oder über ein Chatsystem.

(3) Weitere Informationen zum Produkt und weitere Unterstützung bei der Benutzung erhält der Kunde über das Helpcenter unter https://intercom.help/ryte/de/. Darüber hinaus ist ein Benutzerhandbuch nicht geschuldet. 

3. Updates

Der Anbieter wird die Software während der Laufzeit des Vertrags fortlaufend aktualisieren und erfüllt seine Leistungspflicht dann durch die Zurverfügungstellung des aktualisierten Standes. 

4. Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter bietet eine Verfügbarkeit von 98% im Jahresmittel. 

(2) Die Software ist verfügbar, wenn die Nutzung der Software möglich ist.

(3) Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten dem Anbieter nicht zurechenbare Ausfallzeiten als verfügbare Zeiten. Diese unschädlichen Ausfallzeiten sind

(i) mit dem Kunden abgestimmte Wartungs- oder sonstige Leistungen, durch die ein Zugriff auf die Anwendungssoftware nicht möglich ist;

(ii) unvorhergesehen erforderlich werdende Wartungsarbeiten, wenn diese Arbeiten nicht durch eine Verletzung der Pflichten des Anbieters zum Erbringen der Services verursacht wurden (höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse etc);

(iii) Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit der Anbieter die vereinbarten, mangels Vereinbarung die üblichen Schutzmaßnahmen getroffen hat;

(iv) Ausfallzeiten für das Einspielen von dringend notwendigen Security Patches;

(v) Ausfallzeiten, die durch Dritte (nicht dem Provider zurechenbare Personen) verursacht werden.

(4) Ausfallzeiten für planmäßige Wartungsarbeiten und Datensicherungen, wenn diese in der Zeit von 0:00 bis 6:00 Uhr durchgeführt werden und dem Kunden mindestens 7 Tage vor Durchführung der Arbeiten angekündigt wurden. Die Ankündigung kann in Textform oder als Dialogmitteilung im Front-End-System erfolgen. 

5. Umgang mit Fehlern

(1) Der Kunde muss auftretende Fehler unverzüglich in Textform mitteilen und den Anbieter bei der Fehleruntersuchung und Fehlerbeseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Eine Fehlermeldung muss so konkret sein, dass ein verständiger Dritter den Fehler nachvollziehen und auf Basis der Fehlermeldung reproduzieren kann. 

(2) Fehler in den Softwarekomponenten werden über Fernwartung bearbeitet. 

6. Rechtsfolgen

Die vorstehenden Regelung konkretisieren die Leistungspflicht des Anbieter. Die Rechtsfolgen im Falle der Verfehlung der Verfügbarkeitszeiten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht in dem Hauptvertrag Abweichendes bestimmt ist.