Google Suggest
Als Google Suggest oder Autocomplete wird eine Funktion der Suchmaschine Google bezeichnet, die Nutzern bereits bei der Worteingabe Vorschläge zum Vervollständigen der Suchanfrage macht. Durch eine weitere Funktion wie Google Instant passen sich die SERP bereits während der Eingabe des Keywords oder der Phrase an.
Ursprung
Die Funktion Google Suggest wurde 2008 in den USA sowie 2009 in Deutschland eingeführt. Der Vorteil soll darin bestehen, dass der User schneller zum gewünschten Suchergebnis gelangt, ohne dass er eine neue Suchanfrage stellen muss.
Funktionsweise
Während des Eintippens von Buchstaben in das Google-Suchfeld schickt das Formular die Daten bereits an die im Hintergrund arbeitenden Server, welche je nach Eingabe z.B. schon anhand eines bestimmten Präfix‘ die auszugebenden Listen anpassen. Dieser Funktion liegt die Ajax-Technologie zugrunde, die Änderungen am Seiteninhalt zulässt, ohne dass die Seite dafür komplett neu geladen werden muss. Der oder die Suchende erhält somit nahezu in „Echtzeit“ ein Ergebnis auf seine Suchanfrage, z.T. noch bevor das komplette Wort oder die Phrase zu Ende getippt wurden.
Relevante Einflussfaktoren auf die Suche mit Google Suggest
Folgende Faktoren können die Google-Suggest-Funktion beeinflussen:
- Suchhäufigkeit: wie häufig wird ein bestimmter Begriff gesucht? Je mehr Suchanfragen Google dazu erhält, desto schneller wird er bei der Suggest-Funktion aufgeführt
- Suchfrequenz: wie oft hintereinander wird etwas gesucht? Je häufiger hintereinander ein bestimmtes Wort angefragt wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass dieses Wort von Google vorgeschlagen wird
- Suchverhalten: über das aktivierte Webprotokoll kann Google bereits getätigte Suchen mit in die Analyse einbeziehen
- Suchort: die SERP passen sich an, je nachdem, an welchem geografischen Ort sich der oder die Suchende aufhält. Interessant hierbei ist, dass dann auch Suchbegriffe in den SERP mit global niedrigem Suchvolumen weit vorn angezeigt werden, wenn die Algorithmen der Suchmaschine dem lokalen Ergebnis eine höhere Gewichtung beimessen.
Beispiel: „Einkaufen“. Durch den Standort „Berlin“ wird die Suchanfrage „einkaufen“ von Google Suggest zuerst mit „in berlin“ ergänzt.
Beispiel "Einkaufen", Standort "Berlin"
Wird die Suchregion auf „Deutschland“ umgestellt, zieht Google Suggest bei der gleichen Suchanfrage folgende Vorschläge vor:
Beispiel "Einkaufen", Suchregion "Deutschland"
Ist ein User bereits mit seinem Google-Konto angemeldet, hat dies zusätzlichen Einfluss auf die Suchergebnisse mit Google Suggest.
Auch bei Suchphrasen berücksichtigt Google das gesamte Nutzerverhalten. Wenn z.B. „Smartphone Vergleich“ sehr häufig in die Suchmaske eingegeben wird, steigt die Chance, dass eine Anfrage, die mit dem Keyword „Smartphone“ beginnt, zuerst mit „Vergleich“ ergänzt wird.
Beispiel "Smartphone"
Zugleich spielt auch der Aktualitätsbezug eine große Rolle. Wenn ein Smartphone-Hersteller wie Apple z.B. das neue iPhone präsentiert, liegt es nahe, dass Google Suggest die Anfrage, die mit „iphone“ beginnt, um die Nummer des aktuellen Modells ergänzt.
Ausschlüsse von Google Suggest
Google verfolgt z.T. sehr strenge Richtlinien bezüglich Pornographie, Urheberrechten oder Gewaltverherrlichung. Aus diesem Grund wird die Funktion Google Suggest für bestimmte Begrifflichkeiten kurzfristig außer Kraft gesetzt.
Problemfall Autocomplete
Mit der Einführung von Google Suggest sind auch einige Probleme entstanden, die überwiegend Persönlichkeitsrechte betreffen. So klagte z.B. im Jahr 2012 die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten, Bettina Wulff, gegen Google. Grund war Google’s Autocomplete, das Suchanfragen zu Ihrem Namen mit Keywords wie „Escort“ oder „Prostituierte“ ergänzte. Die Argumentation seitens Google war, dass das Unternehmen keinen Einfluss auf die Suchanfragen seiner Nutzer nehme und dass Google Suggest lediglich auf den vorhandenen Suchanfragen seiner User beruhe.
Das Unternehmen gab jedoch teilweise der Klage nach und entfernte acht Ergebnisse aus seinem Suchindex. Die Suggest-Funktion an sich wurde für die Klägerin jedoch nicht grundlegend geändert. Nach einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2013 sind Suchmaschinen jedoch verpflichtet einzugreifen, wenn durch die Autocomplete-Funktion die Persönlichkeitsrechte von Menschen eingeschränkt sind.
Autocomplete und SEO
Auch wenn Google Suggest durch Suchmaschinenoptimierung nicht direkt beeinflusst werden kann, sollte sich jeder Marketer bewusst sein, dass diese Funktion entscheidenden Einfluss auf das Image einer Marke oder einer Person haben kann. Es gibt viele Fälle, in welchen z.B. eine Marke nach einem großen Skandal über Google Suggest sehr schnell negativ konnotierte Ergänzungen erhält. In diesem Fall muss SEO als Teil des Marketings darauf abzielen, die betroffene Marke, das Produkt oder das Unternehmen mit positiven Meldungen in der Öffentlichkeit darzustellen.
Im günstigsten Fall resultiert daraus eine veränderte Art der Suchanfrage und die negativen Ergänzungen werden sukzessive von Google aus den Vorschlägen getilgt. Natürlich kann auch eine positive Reputation via Google Suggest gestärkt werden.
Für Affiliates, die auf Suchzugriffe über die Eingabe von „Brands“ + Keyword abzielen, kann sich die Suggest-Funktion positiv auswirken. Diese Webmaster können z.B. ihre Websites auf die Kombinationen „Marke+Empfehlung“ oder „Marke+Test“ optimieren und auf vermehrte Zugriffe hoffen.
Für SEOs und Webmaster kann Google Suggest schließlich im Rahmen einer Keywordrecherche Möglichkeiten zur Optimierung aufzeigen. Demnach können Webseiten hinsichtlich der meist vorgeschlagenen Suchkombinationen optimiert werden, um ein höheres Ranking zu diesen Kombinationen zu erzielen.