TMCH

Das TMCH (Trademark Clearing House) hilft Unternehmen bei der Wahrung von Urheber- und Markenrechten. Das TCMH ist jedoch weniger eine Institution als vielmehr ein Mechanismus – ein Prozess, der den Schutz von Marken- und Urheberrechten sicherstellt. Sowohl IBM als auch die Beraterfirma Deloitte sind an diesem Prozess beteiligt und fungieren als Koordinatoren bei der Vergabe von neuen generischen Domain Namen. Auftraggeber ist das ICANN, die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers.

Allgemeine Informationen

Das TMCH wurde vom ICANN ins Leben gerufen vor dem Hintergrund der Einführung neuer Domainnamen. Sogenannte Generic Top Level Domains (gTLD) wie .berlin, .nike oder .shop zählen zu den neuen Möglichkeiten von Domainnamen und wurden erst seit Anfang 2013 eingeführt. Damit geht einher, dass bekannte Marken wie Apple, Microsoft, Amazon oder Google sich derartige gTLD registrieren lassen können, insofern als sie entsprechende Vorschläge eingereicht haben.

Um über eventuelle Markenrechtsverletzungen informiert zu werden, stellt das TMCH kostenpflichtige Services zur Verfügung. [1]

Funktionen

Damit Anfragen von Domainnamen nicht das Markenrecht verletzen, stellt das Trademark Clearinghouse eine zentralisierte Datenbank bereit, die von IBM betreut wird. Ist ein Datensatz mit einer neuen Registrierung identisch, werden zunächst die Urheberrechte geklärt. Erst wenn dies geschehen ist, wird eine neue Domain freigegeben.

Um einen solchen Datensatz anzulegen, müssen sich Unternehmen beim TMCH direkt registrieren lassen oder einen Agenten beauftragen. Die Speicherung in der Datenbank stellt einen ständigen, aber indirekten Schutz vor Verletzungen von Marken- und Urheberrecht dar, wenn es um die Registrierung von gTLD geht. [2]

Jedoch sind nur solche Domainnamen für die Datenbank zugelassen, die als geistiges Eigentum eingestuft, durch Verträge und Satzungen definiert und gerichtlich bestätigt wurden. Aus welchem Land das Unternehmen oder der Markeninhaber stammt, ist unerheblich.

Das TMCH stellt zwei Verfahren zur Verfügung, die den Schutz von Markennamen sicherstellen sollen. Dabei müssen Markeninhaber zudem einige Regeln beachten.

Sunrise Service

Vor der Einführung einer neuen Domain können Marken sich für diese Domain registrieren lassen. Dies stellt einen präventiven Schutz dar, wenn Dritte sich solche Domains registrieren lassen möchten, um Cybersquatting zu betreiben – also Besucher auf ihre Website lenken wollen, die einen Markennamen in die Suche bei einer Suchmaschine eingegeben haben.

Trademark Claim Service

Besteht ein Eintrag in die Datenbank des TMCH werden Markeninhaber sofort benachrichtigt, sobald ein Dritter versucht, eine Domain mit diesem Namen anzumelden.

Faktisch kann das TMCH keinen zuverlässigen Schutz anbieten, denn Dritte können sich dennoch eine Domain mit einem geschützten Markennamen registrieren lassen, wenn sie die Warnung des TMCH ignorieren. Allerdings bestehen dann seitens des Markeninhabers rechtliche Ansprüche, die er durchsetzen kann. [3]

Bedeutung für das Online Marketing

Die Beachtung des Marken- und Urheberrechts spielt eine wichtige Rolle bei der Registrierung von Domains. Möchte ein Markeninhaber seine Domains schützen lassen, stellt das TMCH entsprechende Mechanismen zur Verfügung. Auf diese Weise kann er bestimmte Zeichenketten, die identisch mit dem Markennamen oder diesem ähnlich sind, schützen lassen. Dies stellt zwar keinen zuverlässigen Schutz gegen Rechtsverletzungen dar, dient aber zumindest der Information, wenn Dritte sich einen neuen Domainnamen mit diesem Markennamen registrieren lassen möchten.

Für bekannte Marken, die Wert auf ihre Corporate Identity legen, ist dieser Schritt absolut empfehlenswert. Nicht zuletzt, weil der Markeninhaber über eventuelle Rechtsverletzungen sofort informiert wird, sonder vor allem, um den Auftritt der Marke auch im Hinblick auf Begriffe und Markenbezeichnungen einheitlich zu gestalten.

Einzelnachweise

  1. Trademark Clearinghouse fees trademark-clearinghouse.com. Abgerufen am 04.07.2014
  2. What is the Clearinghouse? edit.trademark-clearinghouse.com. Abgerufen am 04.07.2014
  3. Trademark Clearinghouse newgtlds.icann.org. Abgerufen am 04.07.2014

Weblinks