Chromecast

Mit dem Chromecast hat Google im Jahr 2013 einen HDMI-Stick auf den Markt gebracht, mit welchem sich Inhalte von Destop-PCs oder mobilen Endgeräten wie Smartphones oder Tables auf einem TV-Gerät streamen lassen.

Hintergrund

Google brachte seinen TV-Stick im Sommer 2013 auf den US-Markt und attackierte damit direkt die Streamingbox des Hauptkonkurrenten Apple [1]. Seit März 2014 ist der Chromecast in 11 weiteren Ländern, darunter Deutschland, Frankreich und England, im stationären sowie im Online-Handel erhältlich. Bemerkenswert ist nicht unbedingt die Technik, die von Google für seinen HDMI-fähigen-Stick genutzt wird, sondern die Art und Weise, wie das Unternehmen damit auf den Markt drängte. So nutzte Google u.a. die Startseite der Websuche, um unterhalb des Suchfeldes direkt auf das neue Produkt zu verlinken. Zugleich spielt der enorm niedrige Preis mit 35 EUR (Stand: Mai 2014) eine wichtige Rolle in der Marketingstrategie des Konzerns. Schon kurz nach dem Verkaufsstart in Europa kletterte das Produkt auf den ersten Verkaufsrang beim Online-Versender Amazon.

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Es darf vermutet werden, dass Google seinen Streaming-Stick nicht aus reinem Selbstzweck verkauft. Denn jeder User, der Chromecast nutzt, stimmt den gleichen Datenschutzbedingungen wie für die Nutzung des Chrome-Browsers zu. [2] Dass folglich auch Nutzungsdaten beim Verwenden des Chromecasts an Google gesendet werden, liegt auf der Hand. Wie lange es noch dauert, bis Werbekunden auch auf der Startseite des Chromecasts Banner oder andere Werbemittel einblenden können, bleibt offen. Doch dass der Streaming-Stick sicherlich bald auch eine Rolle im Google-Werbenetzwerk spielen dürfte, bleibt wohl nur noch eine Frage der Zeit.(Stand: Mai 2014)

Durch die quelloffene Struktur wird es in naher Zukunft sicherlich auch viele Apps geben, die die Nutzung von Chromecast integrieren und Google damit weitere Analyseaspekte für das Sammeln von Nutzerdaten liefern.

Funktionen

Der Chromecast wird in den HDMI-Anschluss des TV-Geräts gesteckt und entweder über die USB-Buchse oder ein separates Stromkabel mit Energie versorgt. Nach einer kurzen Einrichtung wird der Stick mit dem lokalen Wlan verbunden. Danach ist es möglich, Inhalte von Smartphone-Apps oder Tabs aus dem Google-Chrome-Browser direkt an das TV-Gerät zu übertragen. Die Steuerung erfolgt direkt über das ausgeführte Programm.

So lange kein Programm ausgeführt wird, zeigt Chromecast einen Homescreen an, auf welchem die aktuelle Uhrzeit, der Verbindungsstatus sowie eine Auswahl an verschiedenen Fotos gezeigt werden. Es wird bereits gemutmaßt, wie Google diese große Fläche in Zukunft füllen wird. Ob dabei eigene Dienste wie Google Now oder Google Plus eingesetzt werden oder die Fläche für SEA zur Verfügung steht, ist noch nicht bekannt.

Aktuell können beliebige Bildschirminhalte noch nicht via Chromecast auf den TV-Bildschirm übertragen werden. Darin besteht ein großer Unterschied zu bereits etablierten Modellen wie Apple AirPlay oder Miracast.

Unterstützte OS

Google Chromecast kann sowohl mit Windows-Betriebssystemen ab Windows XP als auch mit Mac OS X, Linux sowie Chrome OS genutzt werden. Darüber hinaus unterstützt Chromecast auch die mobilen Betriebssysteme Android und iOS.

Ausblick

Googles Chromecast bringt das Internet schnell und unkompliziert auf den Fernseher. Auf diese Weise schafft sich Google bei entsprechenden Verkäufen des Sticks eine neue Möglichkeit, um seinen Werbekunden entsprechende Plätze anzubieten. Vielleicht können Werber zukünftig über Google AdWords Anzeigen auf dem Chromecast-Homescreen buchen, ähnlich wie das schon bei YouTube-Werbung der Fall ist.

Der Quellcode für Chromecast für Entwickler weltweit offen. Es ist also damit zu rechnen, dass mittelfristig viele verschiedene Anwendungen mittels Chromecast auf größere TV-Bildschirme gestreamt werden können. Von Games über Social-Media-Apps bis hin zu Tools für die Online-Zusammenarbeit ist alles möglich. User ebenso wie der Suchmaschinenkonzern selbst werden dann davon profitieren.

Einzelnachweise

  1. TV-Stick Chromecast – Google greift Apple-TV mit Kampfpreis an tagesspiegel.de Abgerufen am 30.05.2014
  2. Google Nutzungsbedingungen für Chrome google.com Abgerufen am 14.05.2014

Weblinks