Barrierefreies Internet

Im World Wide Web bedeutet Barrierefreiheit, dass auf jegliche Informationen, die auf Webseiten bereitstehen, ohne Schwierigkeiten zugegriffen werden kann. In Fachkreisen wird diese Eigenschaft von Webseiten auch Accessibility genannt. Im Alltag wird Barrierefreiheit vor allem mit Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in Verbindung gebracht. In Wirklichkeit bedeutet Barrierefreiheit jedoch wesentlich mehr, nämlich Handeln ohne Hindernisse. Somit ist dieses Attribut für jeden Benutzer von Vorteil.

Web Accessibility Initiative

Die Web Accessibility Initiative (WAI) wurde 1997 vom World Wide Web Konsortium (W3C) gegründet, um die Anforderungen für Barrierefreiheit im gesamten Internet zu definieren. Hierfür wurden Kriterien für die Webseitenprogrammierung sowie für die Inhaltsarchitekturen, die Layout-Grundlagen und die Technik-Verwendung festgelegt. Die Richtlinien zur barrierefreien Seitengestaltung gelten als elementarer Standard, auf dem viele weitergehende Richtlinien aufbauen.

Visuell bedingte Barrieren

Die visuelle, oder auch optische Wahrnehmung, ist die Aufnahme und Verarbeitung von Reizen, die durch das Auge zum Gehirn gelangen. Innerhalb des visuellen Systems kann es zu inneren oder auch äußeren Verletzungen kommen. Diese Schäden können angeboren sein, dauerhaft bleiben oder nur kurzzeitig anhalten und beeinflussen die betroffene Person meist stark im alltäglichen Leben. Um den Umgang mit dem World Wide Web zu vereinfachen, gilt es, einige Richtlinien zu beachten.

Rot-Grün-Schwäche

Eine in der Bevölkerung weit verbreitete Sehbehinderung ist die sogenannte Rot-Grün-Schwäche. Diese Einschränkung hat zur Folge, dass die Betroffenen zwischen den zwei Farbtönen nicht differenzieren können. Daher sollten weder rot noch grün als kritische Erkennungsmerkmale eingesetzt werden und auch in Grafiken und Buttons vermieden werden. Zur Überprüfung kann man die eigene Webseite immer von einem Farbblinden testen lassen oder ein Rot-Grün-Schwäche Simulations-Tool benutzen.

Allgemein ist für die Lesbarkeit auch zu beachten, dass die Informationen in einem hohen Kontrast und in angemessener Größe dargestellt werden.

Alternativtexte für Grafiken

Die Alternativtexte (auch ALT-Texte genannt) für Grafiken spielen vor allem für blinde Nutzer eine große Rolle, da diese die besuchten Webseiten oft mit einem Screen Reader, also einem Bildschirmleseprogramm, vorgelesen bekommen. Da sie keine Möglichkeit haben, Bilder oder Grafiken anzusehen, sollte der Screen Reader den Inhalt und die Bedeutung der Visualisierungen durch einen Alternativtext beschreiben. Im HTML-Quellcode kann jeder Grafik mit Hilfe des ALT Attributs ein solcher Text beigefügt werden. Wenn kein Alternativtext angegeben wurde, gibt der Screen Reader häufig lediglich die Angabe “Grafik” aus.

Wenn eine Grafik als Link gesetzt wurde, sollte eine präzise Textbelegung mit dem Ziel des Links und dem Sinn der Grafik gewählt werden.

Bei den meisten Symbolen kann die Bedeutung in ein bis drei Worten erklärt werden. Wenn allerdings eine längere Beschreibung notwendig ist, beispielsweise bei Fotos oder Karikaturen, kann statt dem Alternativtext auch ein D-Link (Description-Link, deutsch: Beschreibungslink) eingebunden werden. Dieser führt zu einer gesonderten Seite, wo die Grafik ausführlich erläutert wird. Zur Navigation auf Webseiten werden häufig Image Maps - besondere Grafiken mit verschiedenen klickbaren Bereichen - verwendet. Diese Bereiche, meist Menüs oder Listen, kann der Screen Reader nur über ihren Titel erfassen. Die einzelnen Titel sollten daher gewissenhaft ausgewählt werden, um einen nachvollziehbaren Überblick über die Navigation zu geben. Da jedoch manche ältere Screen Reader Modelle diese Image Maps überhaupt nicht entziffern können, ist zusätzlich eine parallele “Nur Text”-Seite zu empfehlen.

Layout

  • Bei der Verwendung von Tabellen ist eine sinnvolle und systematische Anordnung der Zelleninhalte von großer Bedeutung. Es ist zu beachten, dass der Screen Reader immer nur eine einzige Tabellenzelle erfassen kann und dass Tabellen deswegen für Blinde ohnehin schon schwierig zu entziffern sind. Tabellen können von Sehbehinderten am besten verstanden werden, wenn die Zellen Zeile für Zeile von links nach rechts gelesen werden können und während dieser Praxis noch einen Sinn ergeben. Auch über solche Umstände müssen sich Webmaster im Klaren sein. Zusätzlich zu beachten ist die Definition der Breite einer Tabelle, da es problematisch ist, wenn diese breiter angelegt ist als die individuelle ‘’’Bildschirmauflösung’’’ des Users. Vorzugsweise sollte die Breite ausschließlich über einzelne Zellen anstatt über die gesamte Tabelle definiert werden.
  • Zum Einrücken oder zum Schaffen von Abständen zwischen Textteilen werden oft transparente Grafiken eingesetzt. Diese sogenannten Dummies sollen unsichtbar sein und werden deswegen nicht mit einem Alternativtext belegt. Für Sehbehinderte unterbrechen diese Dummies jedoch weiterhin den Lesefluss und geben keine Aussage darüber, ob sich wichtige Informationen hinter der Grafik befinden. Als Lösung sollte auf transparente Grafiken verzichtet werden oder sie sollten alternativ sinnvolle Namen, wie “layout.gif” erhalten. Hierdurch kann zumindest die Zweitinformation des Dateinamens die Wichtigkeit der Grafik angeben.
  • Für die meisten Nutzer ist es ausreichend, eine Webseite durch sichtbare Überschriften zu gliedern. Allerdings werden Absätze in der Praxis oft nur durch unterschiedliche Textgrößen von der jeweiligen Überschrift gekennzeichnet. Einem Benutzer, der auf den Screen Reader angewiesen ist, wird dadurch die Struktur von Webseiten vorenthalten. Vor allem bei Seiten mit langem Inhalt ist es wichtig, auch für sehbehinderte Menschen eine Übersicht zu schaffen. HTML verfügt über Überschriften-Befehle (Heading Tags) zum deutlichen Auszeichnen der Überschriften (h1 bis h6), die auch der Screen Reader erkennt. Durch die Benutzung dieser Befehle kann auch Blinden der Aufbau einer Webseite dargestellt werden.
  • Ein Screen Reader kann Webseiten mit vielen Frames nur schwer für den Benutzer übersichtlich widerspiegeln, da immer nur einer der Frames gleichzeitig betrachtet werden kann. Wenn Webmaster auf den Einsatz von Frames nicht verzichten können, so sollte zumindest jedes Frame einen aussagekräftigen Titel bekommen, wie “Navigation” oder “Menü”. Zusätzlich sollte für Browser, die keine Frames unterstützen, das <noframes>-Tag</a> verwendet werden, um den Inhalt zu beschreiben.

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Motorisch bedingte Barrieren

Bei der Motorik stehen die Muskeln mit dem Gehirn in Interaktion. Einige Menschen in unserer Gesellschaft sind von einem physiologischen Defizit betroffen, welches durch eine Schädigung des Bewegungsapparates oder auch durch eine chronische Krankheit zustande kommt. Um diesen Menschen trotzdem die Benutzung des World Wide Webs zu ermöglichen, müssen einige Maßnahmen in der Webseitenerstellung ergriffen werden.

Schaltflächen

Motorische Einschränkungen bedeuten meist weniger Kontrolle der Bewegungen, darunter auch die Bewegung der Maus. Kleine Flächen zum Klicken sind generell für alle Menschen lästig. Aber vor allem, wenn zusätzlich eine Behinderung besteht, kann dies individuell für den betroffenen Nutzer eine ruckartige oder schleppende Mausbewegung bedeuten. Es ist daher wichtig, dass sich relevante Elemente der Navigation im selben Bildschirmbereich befinden. Bei Links sollte der klickbare Bereich eine angemessene Größe haben.

Tastaturbedienung

Für Nutzer mit gestörter Motorik ist die Maus oft unbrauchbar, so dass die Tastatur zur Navigation durch die Webseite verwendet werden muss. Damit alle Funktionen auch mit der Tastatur ausführbar sind, müssen Webmaster bei der Programmierung einige Dinge beachten. Zum Beispiel sollten Image Maps immer so eingebunden werden, dass sie vom Browser erschlossen werden können, anstatt nur als serverseitige Funktion in der Webseite eingebaut zu sein. Im Laufe der Zeit wurde die Möglichkeit, die Tastatur als “Maus-Ersatz” zu nutzen, auch bei Java und ActiveX eingeführt.

Formulare

Beim Umgang mit Formularen bestehen noch größere Anforderungen an die Motorik. Formulare werden auch für die Navigation verwendet, zum Beispiel in Form einer Auswahlliste, einem Drop-Down-Menü oder einem Radio-Button. Vor allem die Steuerung des Radio-Buttons lässt sich mit der Tastatur allein kaum verwirklichen. Diese durch Formulare entstandenen Barrieren sollten für motorisch eingeschränkte Menschen vereinfacht werden, indem bei Eingabefeldern möglichst alle Voreinstellungen schon eingetragen sind. Bei Eingabe einer E-Mail-Adresse ist es beispielsweise nützlich, wenn das @ schon im Feld oder zwischen zwei getrennten Feldern steht. Denn ein solcher Mehrfachtastendruck ist für viele schon ein unüberwindbares Hindernis.

Für sehbehinderte Menschen trifft allerdings eher das Gegenteil zu, da sie unter Umständen nicht merken, wenn schon Eintragungen im Formular bestehen. WAI-Richtlinien empfehlen, in Formularen eine Check-Box anzubringen, über die angegeben werden kann, ob der Benutzer ein ausgefülltes oder ein unausgefülltes Formular möchte. Zusätzlich sollte für Blinde beachtet werden, dass die Beschriftungen von Eingabefeldern unmittelbar in deren Nähe sind, um Verwechslungen durch den Screen Reader zu vermeiden.

Weitere Barrieren

Neben dem Sehvermögen und dem Bewegungsapparat können auch alle anderen Sinne unter Einschränkungen leiden. Um das World Wide Web auch für Menschen mit geschädigtem Hörvermögen, Sprachproblemen oder kognitiven Schwierigkeiten zugänglich und nutzerfreundlich zu gestalten, gibt es nützliche Richtlinien von der WAI.

Auditiv bedingte Barrieren

Wenn Webmaster akustische Informationen, wie Interviews oder andere gesprochene Audiodateien auf ihren Webseiten verwenden, sollten immer auch Textalternativen für Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen angeboten werden. Die Sprache ist für die meisten Menschen zwar ein intuitives Kommunikationsmittel, jedoch stellen diese akustischen Mittel eine Barriere für Hörbehinderte dar und müssen diesen mit Hilfe von schriftlichen Erläuterungen zugänglich gemacht werden.

Sprachlich bedingte Barrieren

Als multimediales Kommunikationsmittel wird das WWW die Sprache in Zukunft immer mehr in die Nutzung integrieren. Es wird vermutlich noch einige Jahre dauern, bis interaktive Spracheingabe regulär zwischen Mensch und Maschine genutzt wird und kommunikativ wie technisch einwandfrei funktioniert (auf diesem Gebiet ist noch viel „Luft nach oben“). Trotzdem muss schon jetzt darauf geachtet werden, dass bei Bereitstellung der Spracheingabe auch immer eine Texteingabe als Alternative vorhanden ist.

Kognitiv bedingte Barrieren

Generell sind in den WAI-Richtlinien nur Kriterien festgesetzt, die physische Behinderungen betreffen. Kognitive Barrieren, die durch geistige Fähigkeiten bedingt sind, müssen jedoch genauso bei der Webseitenerstellung berücksichtigt werden. Denn diese können jeden Menschen betreffen, wenn auch nur unterschwellig. Komplexe Strukturen und uneinheitliche Navigationsführung machen grundsätzlich jedem Nutzer den Zugang zu Angeboten im Web schwer.

Heutzutage wird das Internet von “durchschnittlichen” Personen, darunter auch solche mit unterdurchschnittlicher Intelligenz genutzt, und nicht mehr nur von Programmierern, Gelehrten und Computer-Freaks. Daher ist es wichtig, die Inhalte einer Webseite für diese breite Masse verständlich zu machen. Komplexe Sätze und zu viele Fremdwörter sollten in diesem Zusammenhang vermieden werden.

Nicht nur der Inhalt, sondern auch der Aufbau sollte simpel und verständlich gehalten werden. Die Navigation sollte auch visuell die Struktur der Menüpunkte darstellen. Da auch im Bereich des Gedächtnisses eine kognitive Störung vorkommen kann, muss darauf geachtet werden, dass Besucher einer Webseite durch die verschiedenen Seiten “gelotst” werden und ihnen Hilfestellungen zur Verfügung stehen. Links sollten immer einen Namen haben, der Bezug zum Ziel aufweist.

Auch alle anderen Texte, die nicht klickbar sind, sollten eine bedeutungsvolle und leicht verständliche Bezeichnung bekommen. Um auch Menschen mit Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Schwäche) zu berücksichtigen, sollten Eingabefelder in Formularen, auch Sucheingabefelder, eine automatische Rechtschreibprüfung beinhalten bzw. Verbesserungen vorschlagen.

Technisch bedingte Barrieren

  • Eine technische Barriere ist beispielsweise die Browserkompatibilität. Wenn eine Webseite einen bestimmten Browser (oder eine Browserversion) für die Darstellung der Inhalte vorschreibt, kommt es zur Einschränkung einiger Nutzer, die zum Beispiel durch technische Unterlegenheit keinen Zugriff auf den vorgeschriebenen Browser haben. Auch andere vorgeschriebene Kompatibilitäten, beispielsweise mit Ausgabemedien (Monitore, Drucker, Braillezeile, etc.), können manche User benachteiligen.
  • Viele User verzichten auf Scriptsprachen wie JavaScript, da diese Sicherheitsprobleme darstellen können. Wenn allerdings durch eine Webseite die Notwendigkeit entsteht, eine clientseitige Scriptsprache zu aktivieren, um eine fehlerfreie Darstellung und Navigation zu erhalten, entsteht eine Barriere für eben genannte User. In Büros, Schulen und Internetcafés ist eine Aktivierung der Scriptsprachen oft aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

Mängel und Chancen der Barrierefreiheit im Internet

Allen Bemühungen und Bekenntnissen zum Trotz gibt es im Internet nach wie vor Lücken, die nur langsam gefüllt werden. So halten sich die Angebote über die sogenannte „Leichte Sprache“ in übersichtlichem Rahmen.

Besonders Unternehmen scheuen den Aufwand und die finanzielle Investition, die notwendig sind, um auf der Firmenwebseite Leichte Sprache zu realisieren. Hinzu kommt, dass es keine Statistiken darüber gibt, wie weit die Leichte Sprache im Netz tatsächlich Einzug erhalten hat.

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Eine gänzlich andere Entwicklung zeichnet sich schon seit Langem bei der Sprachsteuerung ab. Hier ist ein Trend zu sehen, der in Zukunft noch viele weitere Möglichkeiten für Menschen mit bestimmten Handicaps bietet. So erleichtert beispielsweise „Alexa“ von Amazon nicht nur die Bedienung des Computers, sondern geht weit über diesen digitalen Bereich hinaus.

Durch die Sprachsteuerung besteht die Möglichkeit, die Heizung zu regeln, den Fernseher zu bedienen (zum Beispiel, um ohne Hilfe das Gerät ein- und ausschalten und Programme wechseln zu können) oder einen Saugroboter zu steuern (immer vorausgesetzt: die technischen Möglichkeiten der entsprechenden Geräte). Für Menschen mit Behinderungen sind solche Hilfen wahre Segnungen.

Die Tatsache, dass es auf dem Gebiet der Sprachsteuerung schneller vorwärts geht, mag auch damit zusammenhängen, dass Anbieter wie Amazon, Google und andere hier technische Möglichkeiten bieten, die für den Nutzer kaum oder wenig Aufwand bedeuten.

[2]

Neue Gesetzgebung ab 2025

Auch gesellschaftspolitisch gewinnt das barrierefreie Internet bzw. konkret Webdesign an Bedeutung. Durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sind bereits öffentliche Stellen dazu verpflichtet worden, Websites barrierefrei zu konzipieren. Im März 2021 folgte das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFSG), das alle Unternehmen betrifft, es sei denn, sie gelten als Kleinstunternehmen. Hintergrund dieses Gesetzes ist die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act).

Die endgültige Umsetzung des Gesetzes tritt erst im Jahr 2025 in Kraft. Doch es ist nicht auszuschließen, dass es zu ähnlichen Effekten kommt wie bei der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ebenfalls lange Zeit vorher angekündigt wurde, dann aber viele „überraschte“, sodass kurzfristig dafür gesorgt werden musste, diese auch umzusetzen.

Bei fehlender Umsetzung müssen Unternehmen ab 2025 allerdings mit Sanktionen und Strafen rechnen. Doch zwei weitere Aspekte sprechen für die Einhaltung der Vorgaben: Zum einen lassen sich durch barrierefreie Websites mehr Menschen (für Unternehmen also: Kunden) erreichen. Zum anderen ranken Websites, die Barrierefreiheit sicherstellen, bei Google besser.

[3]

Weblinks

  1. das angebot in leichter sprache internet. migazin.de. Abgerufen am 17.11.2021
  2. Mehr Barrierefreiheit mit Amazons Sprachassistentin. heise.de. Abgerufen am 17.11.2021
  3. barrierefreie website checkliste so erreichen sie mehr kunden im web. contentmanager.de. Abgerufen am 23.11.2021